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Der schnellste Domainjäger kassiert die Abmahnung |
(23.07.2006/gaycastle) Jeden Tag werden hohe Stückzahlen an Domains wieder frei. Viele davon sind derart kryptisch und unverwechselbar ausgewählt, dass eine Löschung der wohl vernünftigste Schritt des Domainhalters war, andere hingegen standen längere Zeit in Betrieb und verfügen trotz Tilgung auch weiterhin über einen guten Pagerank in den Suchmaschinen. Unzählige Internetmenschen tummeln sich daher rund um die Uhr auf entsprechenden Netzangeboten wie zum Beispiel bei http://suckurity.de/, um eine gelöschte Domain mit guter Listung in Google, MSN & Co. sofort wieder für kleines Geld zu registrieren. Sehr oft zählt dabei der Bruchteil einer Sekunde, entscheidend, wer den Provider mit der schnellsten Real- Time- Registrierung nutzt und sehr oft schnappt ein Drecksack – ein netter Mitbewerber – einem das gute Filetstück direkt vor der Nase weg. Oft ist dabei die kaufmännische Gier und der olympische Gedanke nach einem günstigen Traffic- Schnäppchen größer als der klare Sachverstand.
So traf es die Tage mal wieder einen werten Kollegen, ein penetrantes Juristenpapier flatterte in seinen Briefkasten mit einer Honorarnote in Höhe von EUR 480,00. Der AWM hatte eine gelöschte PR2 Domain mit dem Namen einer Privatperson als Webadresse sofort nach Freiwerden wieder registriert, um den noch bestehenden Traffic für sein eigenes Angebot zu nutzen. Nennen wir die Domain mal Gustav-Niedlhupf.de. Ob die Domain explizit von diesem Herrn Niedlhupf vorher gelöscht wurde oder von einem seiner Namensvetter ist nicht bekannt, jedenfalls beauftragte jemand aus der Niedlhupf-Sippe direkt seinen Anwalt und dieser formulierte eine Unterlassungserklärung basierend auf der Verletzung der Persönlichkeitsrechte seines Mandanten. Der Anwalt fordert nun die sofortige Entfernung sämtlicher Titten und Schamlippen auf der Seite Gustav-Niedlhupf.de. Vor einiger Zeit ereignete sich ein ähnlicher Fall dieser Art, ein AWM registrierte die versehentlich gelöschte Domain einer freiwilligen Feuerwehr irgendwo aus dem Ossiland, doch zum Glück kam hier nur ein freundliches Schreiben ohne eine Geldforderung. Selbstverständlich ist es immer fraglich und individuell abzuwägen, ob ein Anwaltsschreiben gerechtfertig ist, doch mit deutschem Wohnsitz hat man damit meist nur Scherereien und daher sollte man auf der Jagd nach guten gelöschten Domains besser 2x überlegen, ob es mit dieser Webadresse Ärger und unnötigen Stress geben kann. |