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Tabuloser Sex in Bayern per Gericht verboten! |
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(29.08.2006/AK) Ein Nürnberger Bordell darf nicht mehr mit dem Begriff "tabuloser Service" in Zeitungsannoncen für seine Dienste werben. Das OLG Nürnberg erkannte in dem Begriff "tabuloser Sex" einen "abmahnungswürdigen Wettbewerbsverstoß", wie ein Gerichtssprecher sagte; bevor er sich mit seinen Spezies vom Amt wieder ins Wirtshaus verzog, um sich dort bei Weißbier und Weißwurst über schlechte Männerwitze den Bauch vor lachen zu halten.
Unter tabulosem Sex würde ein nicht unbeträchtlicher Teil der Kunden ungeschützten Geschlechtsverkehr ohne Kondom verstehen, erläuterte der Sprecher. Weil dieser in Bayern jedoch verboten sei, handle es sich dabei um irreführende Werbung. Man sollte in Bayern generell den Sex verbieten und das nicht nur in der Werbung, damit im Freistaat in 1-2 Generation niemand mehr existent ist, der solch hirnrissige Urteile mehr fällen kann. Du bist Deutschland, aber nur in der Hundestellung und nur mit Kondom! Bewacht von den strengen Blicken des Papstplüschs aus der Flakhelfergeneration auf der heimischen Nachtkommode! |