(15.09.2006/AK) Erneut verlässt ein großer und über Jahre erfolgreich wirtschaftender Online-Erotikanbieter (Steuerzahler) das gelobte Land im Herzen Europas, um ohne die Hürden und Schikanen der verkappten Doppelmoral einer geisteskranken und ausblutenden Gesellschaft am globalen Markt der Online-Erotik teilnehmen zu können; respektive als Anbieter weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben. Da die Übersiedlung ins Ausland bei einem etablierten Portal mit einigen Turbolenzen verbunden sein kann, möchte der Betreffende nicht namentlich genannt werden, wir haben Verständnis dafür und veröffentlichen seinen traurigen und dennoch sehr lesenswerten „Abschiedsbrief“ mit der entsprechenden Anonymität:
„Im Jahr 2002 fand in Erfurt (Deutschland) ein furchtbares Massaker in einer Schule statt. Ein Schüler erschoss dabei viele Mitschüler und Lehrer. Da dieser in seiner Freizeit unter anderem PC-Gewaltspiele und Ego-Shooter nutze, wurde danach überstürzt ein neues "Jugendschutzgesetz" verabschiedet. Unglücklicherweise beinhaltete dieses aber auch eine Verschärfung beim Thema Pornografie. So wurde gefordert, dass der Betreiber einer Webseite sicherstellen muss, dass nur Erwachsene (weltweit!) Zugriff auf Pornografie erhalten dürfen. Das Gesetz schweigt sich aber aus, wie dies denn in der Praxis konkret zu erfolgen hat. Es wurde daher die "Kommission für Jugendschutz und Medien" (KJM) ins Leben gerufen, die dazu geeignete Maßnahmen prüfen, bewerten und empfehlen sollte. Den Schutz von Minderjährigen und Kindern halten auch wir für sehr wichtig. Bisher war es üblich, über Personalausweisscans oder Kreditkartenabbuchungen das Alter zu überprüfen. Dies haben wir in der Vergangenheit mit sehr großer Sorgfalt gemacht - uns ist kein Fall bekannt, in dem es einem Minderjährigen gelungen ist, auf unseren Portalen Pornobilder zu sehen. Welcher Altersnachweis-Schutz wird gefordert? 2003 hat die KJM entschieden, den Onlinezugang zu Pornografie zu beschränken, "erstens durch eine Volljährigkeitsprüfung, die über persönlichen Kontakt erfolgen muss; zweitens durch Authentifizierung beim einzelnen Bestellvorgang, um die Weitergabe von Zugangsdaten an Minderjährige zu verhindern." Selbst der KJM war dabei bewusst, dass Webseitenbetreiber nicht wie gefordert alle ihre User "real anfassen" können. Daher wurde auf das PostIdent-Verfahren verwiesen. Dem folgten bisher unzählige Gerichtsprozesse mit unterschiedlichen Ergebnissen - die Lage ist völlig unsicher. Eine Tendenz in Richtung PostIdent ist jedoch erkennbar. Wer es derzeit nicht nutzt, setzt sich zumindest der Gefahr eines Strafprozesses aus. Wir befürchten, dass es nur noch eine Frage der Zeit ist, bis PostIdent für deutsche Webseitenbetreiber endgültig zur Pflicht wird. PostIdent in der Praxis. Es gibt bereits deutsche Anbieter, die dieses Altersnachweisverfahren umsetzen: Man meldet sich bei einem Altersnachweisanbieter XY an und bekommt ein Formular. Damit geht man zu einer deutschen Postfiliale. Diese schaut sich deinen Ausweis an und stellt fest, dass du volljährig bist. Du gehst nach Hause und wartest. Die Post schickt derweil eine Bestätigung zum Altersnachweisanbieter XY. Der Altersnachweisbetreiber XY schickt dir per persönlichem Einschreiben die Zugangsdaten und einen USB-Stick. Diesen USB-Stick musst du IMMER mit deinem Rechner verbunden haben. Dann (und nur dann) darfst du dir Pornobilder ansehen, die über den Altersnachweisanbieter XY gesichert sind. Die Kosten belaufen sich je nach Anbieter auf 20 bis 30 Euro (pro Jahr!). Für Webseiten, die einen anderen Altersnachweisanbieter nutzen, darfst du dann diese Prozedur wiederholen. Wie viele freie USB-Steckplätze hat dein Computer gleich? Inzwischen gibt es auch Anbieter, die auf eine "Schufa-Auskunft" setzen. Der Weg zur Post entfällt damit - der Rest bleibt jedoch gleich. Ergibt denn so etwas überhaupt Sinn? Natürlich kann man sich fragen, ob die Anforderungen wirklich höher sein müssen als beim Online-Banking. Nützt solch ein Verfahren überhaupt in der Praxis, wenn es nur in Deutschland gilt? In anderen Ländern gibt es solche strengen Auflagen nicht - hier sind in erster Linie die Eltern dafür verantwortlich, was ihre Kinder so treiben. Daher kann man bei ausländischen Anbietern jederzeit Pornografie ohne Zugangsbeschränkung aufrufen. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern, denn die Anbieter kommen eben nicht aus Deutschland. Gehe doch einmal auf eine großen Suchmaschinen und gib "Sex…" ein... danach bekommst du die "Sex-Popups" gar nicht mehr zu - aber wem sagen wir das? Warum wir diese Anforderungen nicht erfüllen können: Wir sind uns nicht mal sicher, ob wir unseren deutschen User das PostIdent-Verfahren zumuten könnten. Alle bestehenden User müssten diese aufwendige und teure Prozedur übrigens nachholen! Aber wie, bitteschön, sollen wir ausländische User zu einer deutschen Postfiliale bringen? Jedem ein Flugticket schicken? Dies würde in der Praxis bedeuten, dass ausländische Mitglieder generell keine XXX Bilder bei uns sehen dürften! Sex-Communites in anderen Ländern müssen diesen ganzen Zirkus natürlich nicht machen - wie sollten wir da ernsthaft auf Dauer bestehen können? Selbst wenn dir persönlich die XXX-Bilder vielleicht nicht so wichtig sind, für viele andere User sind sie das Salz in der Suppe und ein Anreiz für unser Zusatzgeschäft. Und ohne dieses würden wir wohl ganz schnell pleite sein. Unsere Alternativen: Wir machen unsere Seite gleich dicht; Unsere Seite muss in Zukunft komplett ohne XXX-Bilder auskommen; Wir führen das PostIdent Verfahren ein (was effektiv zu Punkt 2 und dann zu Punkt 1 führt); Wir gehen irgendwann mal in den Knast (und dann: siehe Punkt 1); Wir können unsere Seite nicht mehr in Deutschland betreiben. Wir haben uns nach langem Zögern für die letzte der genannten Alternativen entschieden, auch wenn wir damit nicht wirklich glücklich sind und lieber bleiben würden. Dennoch ist es der einzige echte, sinnvolle Weg.“ Adultking gratuliert zu dieser kaufmännisch einzig vernünftigen Entscheidung und wünscht viel Erfolg und ein ruhiges Arbeiten in der neuen Heimat. |