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(30.10.2006/FR-online.de) Die Bundesnetzagentur hat weitere Maßnahmen gegen den Missbrauch von Rufnummern ergriffen und 80 Netzbetreibern das Inkasso und die Rechnungslegung verboten.
Damit sollen die Verbraucher davor bewahrt werden, für teure Telefonate über zuvor beworbene Rufnummern zu zahlen, teilte die Behörde am Freitag in Bonn mit. Viele Verbraucher beschweren sich zunehmend über so genanntes Telefon-Spamming, das in verschiedenen Formen wie bei Gewinnversprechen oder so genannten Ping-Anrufen auftritt.
"Spamming ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine rechtswidrige Belästigung, die große ökonomische Schäden verursacht", sagte der Präsident der Behörde, Matthias Kurth. Das Unterbrechen des Geldflusses zu den Spammern sei der wirkungsvollste Weg, diese Form der missbräuchlichen Rufnummernnutzung wirtschaftlich unattraktiv zu machen. Ziel beim Telefon-Spamming ist es, beim Verbraucher einen Rückruf über eine teure Mehrwertdienste-Nummer zu provozieren. So wird beim Ping-Anruf ein Telefonanschluss hergestellt und nach einmaligem Klingeln wieder unterbrochen. Bei dem Angerufenen erscheint auf dem Display des Telefons der Hinweis: Anruf in Abwesenheit und die Anzeige einer hochpreisigen Rufnummer. Ein Gewinnversprechen funktioniert nach einem ähnlichen Schema. Seit Mai 2006 habe die Bundesnetzagentur 237 Rufnummern wegen Spam abgeschaltet. Zugleich machte sie darauf aufmerksam, dass jede einzelne Beschwerde ein Vorgehen gegen Spam erleichtere. |