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(17.11.2006/Welt.de) Seit Jahren gilt das Internet als Hort der Pornografie. Das US-Justizministerium wollte es jetzt genauer wissen. Es untersuchte, wie hoch der Porno-Anteil am weltweiten Datenverkehr ist. Das Ergebnis fällt überraschend niedrig aus - zur Freude von Bürgerrechtlern.
Gerade einmal 1,1 Prozent aller Webseiten weltweit haben pornografische Inhalte. Das ist das Ergebnis einer Studie des US-Justizministeriums, wie die US-Zeitung "Mercury News" berichtet.
Die Behörde hatte Daten der Suchmaschinen von Microsoft, Google, AOL und Yahoo untersuchen lassen. Anlass der Studie ist ein Verfahren um ein Gesetz zum Schutz von Kindern im Internet, das derzeit vor einem Bundesgericht in Philadelphia ausgefochten wird. Es sieht harte Strafen vor, wenn Minderjährige zu leicht an pornografische Inhalte im Internet gelangen. Folge wäre eine Alterskontrolle auf solchen Webseiten - das befürwortet auch das Justizministerium. Doch in vorherigen Verfahren war das Gesetz bereits ausgesetzt worden. Die Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union will dieses Gesetz jetzt endgültig zu Fall bringen, weil es die Meinungsfreiheit einschränke. Sie argumentiert, dass Filtersoftware zum Kinderschutz völlig ausreiche. "Was wir aus der Studie lernen, ist, dass das Internet das wahre Leben widerspiegelt. Es ist nicht stärker auf Sex ausgerichtet, als es Menschen im Allgemeinen sind", zitiert die Zeitung einen Aktivisten. Eine Anwältin der Organisation sagte, dass es äußerst unwahrscheinlich sei, auf einer pornografischen Seite zu landen, wenn grafische Filter aktiviert seien. Die Studie des Justizministeriums weist allerdings darauf hin, dass auch ein Prozent aller weltweiten Internetseiten noch eine hohe Zahl ist. Demnach gebe es schätzungsweise 260 Millionen pornografische Seiten. "Und nicht alle werden von den Filtern blockiert", heißt es. In dem seit acht Jahren schwelenden Streit hatte es vor einigen Monaten auch eine heftige Datenschutz-Debatte gegeben. So weigerte sich Google, dem Justizministerium Statistiken über die Suchanfragen seiner Nutzer zur Verfügung zu stellen. Ein Gericht gab Google damals teilweise Recht. Statt individueller Daten musste das Unternehmen nur eine Zufallsstichprobe von 50.000 Suchanfragen herausgeben.
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