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Go-go-Bar gewinnt gegen Staat |
(07.12.2006/orf.at) Anwälte werfen Behörden moralische Motive vor. Ein norwegisches Berufungsgericht hat entschieden, dass Strippen eine Form von Kunst ist. Die Folge: Striptease ist von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Das Gericht zweiter Instanz bestätigt damit ein entsprechendes Urteil eines lokalen Gerichts in der Hauptstadt Oslo. Der Besitzer der Go-go-Bar "Diamond" in Oslo wehrte sich dagegen, eine 25-prozentige Mehrwertsteuer auf Eintrittskarten abzuführen, wie vom Finanzamt gefordert.
Er wehre sich dagegen, den Besuchern zusätzliche 25 Prozent Aufpreis aufzubrummen, so der Klubbesitzer. Die Finanzbehörde klagte daraufhin - und zog jetzt den Kürzeren. Die Anwälte des Klubbesitzers argumentierten, Striptease-Tänzerinnen seinen Bühnenkünstler so wie Schwertschlucker oder Clowns und würden daher den selben Status verdienen. "Striptease, wie er in diesem Fall praktiziert wird, ist eine Kombination aus Tanz und Schauspielerei", so die Richter laut der Nachrichtenagentur AFP in ihrer Urteilsbegründung. "Man kann davon ausgehen, dass moralische Vorstellungen hinter der Forderung der Finanzbehörden stehen, da alle Arten von Bühnentanz von der Mehrwertsteuer befreit sind", zitierte Reuters die Anwälte des Klubbesitzers. Bereits beim Verfahren in erster Instanz hatte der Anwalt den Richtern die Go-go-Bar beschrieben: "An bestimmten Orten bewegen sich extrem schöne Künstlerinnen anmutig im Rhythmus der Musik und machen dazu sinnliche Gesten, während sie sich allmählich entkleiden, was den Gästen sehr schöne Empfindungen vermittelt." Offen ist noch, ob der Staat gegen das Urteil Berufung einlegen wird. Das Gericht verurteilte den Staat Norwegen dazu, dem Klubbesitzer die Anwaltskosten zu erstatten. |