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Brief eines AWM aus dem Knast !!
Brief eines AWM aus dem Knast !!(31.01.2007) Eine unglaubliche Geschichte nahm um 09:00 Uhr am Morgen des 26. Oktober 2004 seinen Lauf, welche man nicht glauben würde, wenn man nicht selbst das Opfer wäre. Als ein Dutzend Beamte der Kripo Würzburg mit Haftbefehl und Durchsuchungsbefehl vor meinem Wohn- und Geschäftshaus standen. Tatvorwurf: gewerbsmäßiger Betrug!!

Nein, es gab nicht etwa Strafanzeigen von Personen die sich betrogen fühlten weil sie eine Erotikdienstleistung nutzten, sondern man entdeckte mehr oder weniger zufällig das die unterfränkische Internetfirma einen so genannten "SMS-Chat" betrieb und startete die Ermittlungen, wobei zu den Handynummern der Kunden die jeweiligen Halter ermittelt wurden und diese dann von der Kripo Würzburg einen Fragekatalog zugeschickt bekamen; mit Fragen zur Nutzung des SMS-Chat und der indirekten Aufforderung (durch Art der Fragestellung) eine Strafanzeige zu stellen und sich als betrogen zu fühlen.

Man war der Meinung den Kunden wurde vorgetäuscht, über den SMS-Chat wäre eine Partnervermittlung möglich, obwohl tatsächlich die Beantwortung durch so genannte Operatoren erfolgte. Zwar stand dies auch deutlich in den AGBs der Firma, jedoch interessierte dies die Ermittlungsbehörden recht wenig. Dem Kunde könne ja nicht zugemutet werden die AGBs zu lesen, so selbst die Meinung des OLG Bamberg bei einer Haftbeschwerde des beschuldigten Geschäftsführers. Die Kunden wurden getäuscht, sie nutzten den Erotikdienst weil sie dachten, die Chatpartner wären real und man könne sie auch in Wirklichkeit kennen lernen; und all die schweinischen Dinge treiben, die so schön per SMS ausgetauscht wurden.

Dem Kunden wären Gefühle vorgetäuscht worden und Männer hätten sich als Frauen ausgegeben und behauptet sie würden in der Nähe des Kunden wohnen. Also genau wie bei der Telefonerotik wurden dem Kunden seine erotischen Wünsche vorgetäuscht, eine seit Jahren gängige Praxis, ohne das man jemals einen Telefonsexbetreiber deshalb eingesperrt hätte. Die Vortäuschungen von Wünschen der Kunden ist schließlich der feste Bestandteil einer derartigen Dienstleistung. Der Grund, weshalb die Kunden eine solche Dienstleistung in Anspruch nehmen. Klar würde der Kunde auch bei einer Telefonsexdienstleistung auf polizeiliche Nachfrage sagen, er wollte realen Kontakt, keiner würde wohl offen zugeben, dass es ihm egal ist, dass seine vollbusige blonde Telefonschönheit in Wirklichkeit eine völlig unerotische Hausfrau ist, die ihn aus beruflichen Gründen befriedigt. Obwohl es jeder weiß, würde es keiner offen zugeben, da es ihm
peinlich wäre. So auch die Strategie der Kripo Würzburg mit ihrem gezielten Fragebogen, der durch die Art der Fragenstellung schon ergebnisorientiert war.

Beim SMS Sex Kundenwünsche durch vorgetäuschte falsche Tatsachen zu erfüllen ist Betrug, so die Würzburger Justiz!

In anderen Bundesländern wurden bis zum heutigen Tag jedoch alle Verfahren in gleich gelagerten Fällen bereits von der Staatsanwaltschaft eingestellt; da man erkannte, dass es nicht strafbar ist und nun mal zu der Dienstleistung gehört. Es müssten sonst tausende Anbieter von Erotik Chats, Telefonsex usw. verhaftet werden, wegen Betrug. Selbst Webcam Chats wären dann strafbar, wo dem Kunden vorgetäuscht wird, dass man tatsächlich geil ist und das alles aus purer Lust macht und Single ist, usw. Alle Dienstleistungen im Erotikbereich bauen zum Großteil aus Illusionen auf, um die Kundenwünsche zu befriedigen.

Folgt man der Meinung der Würzburger Justiz, macht sich jede Prostituierte strafbar, weil sie dem Kunden echte Lust und Orgasmus vortäuscht. Sie täuscht in gleichem Masse Gefühle vor, wie beim SMS-Chat. Dies gehört nun mal zur Dienstleistung und nur durch diese Illusion kann der Kunde überhaupt zufrieden gestellt werden. Überall in der bundesdeutschen Justiz scheint man dies zu verstehen, nicht jedoch in Bayern!! Erotik und Prostitution ist sittenwidrig, so ein Sprecher des bayrischen Wirtschaftsministeriums. Auch fünf Jahre nach Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes wehrt sich der Freistaat Bayern vehement dagegen, Prostitution als gesellschaftliche Realität an zu erkennen. Vor allem Bayerns Justizministerin Beate Merk ist Gegnerin des Gesetzes und fordert immer wieder das Gesetz zu streichen.

Da wundert man sich nicht, dass man den unterfränkischen Erotikdienstleister einfach kriminalisierte und wegen Betruges zu 3 Jahren und 6 Monaten verurteilte. Das ist politisch gewollt und die extreme Höhe der Strafe spricht Bände.

(Anmerkung Red.: Wer mit dem Kollegen, der noch immer in der JVA Würzburg einsitzt- in Kontakt treten möchte, bitte Email an Adultking!)

 
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