|
(04.01.2006/AK) Matthias, im vergangenen Jahr haben viele Leute aus der Branche von Deinem Rechtsstreit mit der Geizkragen AG mitbekommen.
Es betraf die Namensrechte am generischen Wort Geizkragen und es wurde der Versuch unternommen, Dir über den Gerichtsweg zu verbieten, Dein Projekt Sexgeizkragen.de mit dieser Bezeichnung weiter zu führen.
Wie ist der aktuelle Stand in dieser Kausalität?
„Man hat seitens der Geizkragen AG Klage erhoben. Am 16.02.2006 zeigt sich weiteres vor dem LG Bielefeld...“
Wird es künftig Sex nur noch ohne Geizkragen geben?
„Keinesfalls. Neben unserer schweizer Schwester haben wir auch unter anderem Namen schon vorgesorgt. Wir denken aber, dass es auch unter Sexgeizkragen.de weitergeht.“
Welchen Chancen siehst Du, den Angriff der Wadenbeißer abzublocken?
Wir sind zuversichtlich, den Prozess zu gewinnen und ggf. werden wir auch weitere Instanzen bemühen. Die Marke "Geizkragen" ist rein rechtlich gegenstandslos. Unsere Marke "Sexgeizkragen" hingegen nicht. Des weiteren hat man offensichtlich seitens der Klägerin ein paar Feinheiten außer Acht gelassen. Außerdem wurde der Streitwert auch schon halbiert. Unser Anwalt Herr Dörre sieht gute Chancen !!“
Adultking dankt für diesen Dialog und wünscht Dir einen juristischen Sieg auf ganzer Linie ! |