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Shopbetreiber vs. Weihnachtsmann
Shopbetreiber vs. WeihnachtsmannBundeskanzlerinnenamt
z. Hd. Frau Dr. Angela Merkel

Berlin


Betreff: Shopbetreiber vs. Weihnachtsmann


Sehr geehrte Frau Dr. Angela Merkel,

ich schreibe Ihnen aus einem sehr wichtigen Grund und erbitte Ihre Unterstützung. Ich kann derzeit nur für mich sprechen, da andere Betroffene vorziehen zu schweigen. Wenn Sie mir Ihre Unterstützung zusichern, kann ich bestimmt noch andere Betroffene überzeugen, sich aus der Deckung in die Öffentlichkeit zu begeben.

Ich betreibe einen kleinen und fast erfolgreichen Online-Shop im Internet. In diesem Shop verkaufe ich Artikel, die sich überwiegend mit dem Thema Weihnachten beschäftigen, also zum Beispiel Schwibbögen, Pyramiden, Räuchermännchen und Nussknacker. Auch verkaufe ich Spielzeug für Kinder im Alter von einem bis fünfzehn Jahren.

Leider wird das Weihnachtsgeschäft zunehmend von einem weltweit und aggressiv agierenden Mitbewerber beeinflusst. Er und seine brutale Wichtel-und-Elfen-Gang bedrohen uns Shopbetreiber und sogar unsere Kunden. Sie schrecken nicht einmal vor körperlicher Gewalt zurück.

Ich und die von mir zu Rate gezogenen Anwälte konnten im Rahmen des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) vor deutschen Gerichten schon einige Erfolge erzielen. Zurzeit liegen bei meinen Anwälten circa 30 Urteile und 20 EVs (Einstweilige Verfügung), die dem Aggressor und seinen Angestellten bzw. Handlangern die Ausübung ihrer Tätigkeit auf dem deutschen Markt verbieten. Leider zeigt sich die Gang bisher unbeeindruckt.

Wegen meiner begrenzten Geld- und Rechtsmittel kann ich nicht weiter allein kämpfen.

Daher bitte ich Sie um Ihre Unterstützung. Nur Sie sind in der Lage, staatliche Organe wie zum Beispiel den BND, die Armee, die Polizei, die Flugsicherung, die Bundesanwaltschaft, die Staatsanwaltschaft und Harz-4-Empfänger zum Einsatz zu bringen.

Folgende Dinge mache ich dem Aggressor, der sich Weihnachtsmann nennt, zum Vorwurf:

- Er schlägt Minderjährige, die er für ungezogen hält, mit seiner Rute. Ich frage: Lässt er Kinder mit illegalen Mitteln überwachen? Liegt es nicht bei den Eltern, ihre Kinder zu bestrafen? Ist körperliche Züchtigung nicht ohnehin ein fragwürdiges Mittel?

- Er kommt in Deutschland nur an Heiligabend, kündigt sich aber mit wochenlangem Gepolter
an – ein lausiger Service.

- Er besitzt viele Decknamen, in Deutschland benutzt er überwiegend den Alias "Weihnachtsmann". Aber in anderen Ländern der Welt nennt er sich unter anderem Väterchen Frost, Santa Claus, Sinterklass, Joulupukki, sagen meine Anwälte.

- Er verfügt über viele Wohnorte. Folgende konnten meine Anwälte ausfindig machen: Nordpol, Korvatunturi (Lappland), Dalarna (Schweden) und Grönland.

- Durch die Verschleierung seines Wohn- bzw. Aufenthaltsortes und seiner Identität versucht er sich seiner Verantwortung zu entziehen. Auf diese Weise können meine Anwälte und ich unsere Forderungen nicht durchsetzen. Auch seine Kunden können Mängel an den von ihm gelieferten Waren nicht anzeigen. Der Weihnachtsmann entzieht sich damit dem gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleitungsanspruch. Der Verbraucher wird um sein 14-tägiges Widerrufsrecht betrogen.

- Er benutzt ein Fortbewegungsmittel, welches nicht den deutschen Vorschriften entspricht. Das Gefährt verfügt zum Beispiel weder über eine Bremse, eine Beleuchtungseinrichtung und über Warnanlagen noch über einen Verbandskasten und ein Warndreieck. Auch hält er sich möglicherweise nicht an die Tierschutzvorschriften. Sein Gefährt wird von zwölf Rentieren mit den Namen Rudolph (mit der roten Nase), Dasher, Dancer, Prancer, Vixen, Comet, Cupid, Donner und Blitz gezogen. Eines der Rentiere soll angeblich immer im angeheiterten, um nicht zu sagen im besoffenen Zustand seine Arbeit verrichten.

- Er benutzt einen in Deutschland verbotenen, in anderen Ländern zumindest fragwürdigen Postservice (Mailtrop), um seinen Aufenthaltsort bzw. seine Intensität zu verschleiern. Einige seiner Briefkästen – Himmelreich bei Hannover, Höllental bei Kirchzarten im Schwarzwald, Himmelpfort bei Berlin – konnten meine Anwälten ermitteln. Er nennt sie zynisch "Weihnachtspostamt".

- Wichtel helfen dem Weihnachtsmann bei der Arbeit und stellen Geschenke selbst her. Von Informanten wurden mehrfach die Arbeits und Lebensbedingungen bemängelt. Auch ist nicht geklärt, ob die billigen Arbeitskräfte Aufenthaltsgenehmigungen besitzen. Der Weihnachtsmann lässt zum Beispiel keine Wichtel-Gewerkschaft zu, die die sozialen Missstände ändern könnte. Auch erfüllen die hergestellten und nach Deutschland eingeführten Geschenke selten die deutschen Rechtsvorschriften.

Im Gegensatz zu meinem Mitbewerber halte ich mich stets an die deutschen Gesetze und biete meinen Kunden fachkundige Beratung. Durch die Aktivitäten dieses Mitbewerbers sehe ich meine Branche in der Gefahr, in üblen Ruf zu geraten. Zudem steht meine wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel.

Ich hoffe auf Ihre Unterstützung und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Ein Shopbetreiber

 
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