(14.11.2008/Irena) Jugendpornografie – was ist denn das schon wieder? Pornos für Jugendliche? Aber die sind doch verboten! Oder etwa nicht? Richtig – nach dem deutschen Jugendschutzrecht kann etwas, das den Begriff Pornografie enthält, eigentlich wirklich nur verboten sein.
Und wenn dann noch der Begriff Jugend dazukommt – au Backe! Das muss ja ganz böse ins Auge gehen!
Jugendliche dürfen zwar ficken, und die Anzahl der minderjährigen Mütter ist ein schlagender, wenn auch bei weitem nicht der einzige Beweis dafür. Aber erstens dürfen wir Porno-Webmastern den Jugendlichen nicht zeigen, wie das mit dem Vögeln funktioniert. Das sollen die schön selbst herausfinden!
Außerdem dürfen wir natürlich auch keine Jugendlichen beim Sex zeigen. Klar. Was viele machen, darf man noch lange nicht öffentlich ins Netz stellen. Siehe Nebenverdienste der Abgeordneten, Sonderzulagen der ohnehin Höchstverdienenden und anderes.
Soweit, so gut. Das könnte man ja nun zum Schutz der Jugend noch einsehen, dass man Jugendliche bei ihren Sexspielen nicht filmt und öffentlich zeigt. Aber der deutsche Gesetzgeber ist jetzt in ebenso gewohnter wie verdrießlicher Gründlichkeit (Made in Germany – eine Garantie für Bürokratie reinster Qualität) noch einen Schritt weiter gegangen.
Seit dem 5.11. 2008 gibt es die Jugendpornografie nun auch im Strafgesetzbuch. Danach ist nicht nur das Jugendpornografie, wo wirklich Minderjährige sexuell miteinander verkehren, sondern darunter fällt auch das nur "wirklichkeitsnahe Geschehen".
Watt is datt denn? Na, datt issene Pornofilm, in dem die Sexpartner zwar nicht minderjährig sind, aber einen auf minderjährig machen. Scheinminderjährige nennt man das unter Juristen, die ja noch die einfachsten Dinge auch in der Sprache legalisieren und damit notgedrungen komplizieren müssen.
Und das bedeutet konkret? Schwere Zeiten für die Mangas! Und ebenfalls schwere Zeiten für die ganz klar 20-jährigen oder älteren Models und Pornodarsteller, die mit Hilfe von weißen Söckchen und Zöpfchen den Eindruck besonders junger Mädchen erwecken wollen. Wobei die schweren Zeiten weniger die betreffenden Scheinminderjährigen treffen, die ja immerhin volljährig sind und also wissen, was sie tun, als vielmehr die Webmaster, die "so'n Kram" dann eben im Internet auf ihre Seiten stellen.
Heidewitzka, da kommt aber sofort der Staatsanwalt, wenn er euch erwischt! Ab sofort ist man also nur noch sicher, wenn man den Teen Sex mit alten Weibern illustriert. Irgendwie sonst deutlich zu machen, dass die im Zweifel ja auch noch deutlich erkennbaren Scheinminderjährigen schon lange volljährig sind, wird da wohl nicht reichen. Und die Leute, die auf Age Play stehen, also auf Windelsex, können sich ihren Fetisch am besten gleich abschminken.
Ein Hoch auf die deutsche Gründlichkeit! |