(09.01.2006/gaycastle) So könnte man eine Ehrung benennen, würde man die wirklich hirnrissigste Kausalität in der deutschen Online-Erotik auszeichnen. Der Betreiber eines Magazins für Prostituierte bekommt vorjuristischen Stress mit der Androhung einer Klage, weil eine Frau der Meinung ist, ein Exfreund oder Kollege hätte SIE im Hurenverzeichnis mit böser Absicht eingetragen; der Betreiber hätte seine Fürsorgepflicht gravierend verletzt. Leider kommen solche Fehleinträge öfters vor, zum Ärgernis für die Betreiber! Allerdings fand der Webmaster betreffend keinen entsprechenden Eintrag mit dem Namen der Beschwerdeführerin. Die Frau war definitiv nicht eingetragen.
„Christina Frank“ gab ihren Namen bei Google ein und wie die Suma-Technik so listet, erschien ihr im Dreizeiler der Suma eine Hure namens „Christina“ in der „Frank“-Bauer-Strasse 17. Respekt & Kompliment für diesen Nullblick!
Gefolgt von dieser traurigen Preisträgerin, der man eventuell zugute halten kann, nur geringe User-Erfahrung zu haben, so hat wohl ein Wodkaproduzent mit seinem generischen Label den Vogel 2005 ganz vom Himmel geschossen! Eine sicher 100 Seiten starke Anklageschrift mit Zahlkarte über USD 2.000,00 als erste Bearbeitungsgebühr. Ein Anklage, geliefert im Paket mit DHL, der Absender eine Unterorganisation der UNO aus Genf für geistiges Eigentum. Noch mal Glück gehabt, dass nicht gleich der Gerichtshof in Den Haag mit Blauhelmen morgens um 06:00h das traute Heim des AWM stürmte. Wer den generischen Begriff „absolut“ als Domain mit einem sehr erotischen Namensbestandteil verbunden registriert, der braucht sich später nicht wundern, wenn sein Wirken als AWM von den Vereinten Nationen thematisiert wird und Georgi dann später unsere Branche zu Terroristen erklärt. |