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Sexgeizkragen.de: Inkompetenzia anstatt Justizia?

Sexgeizkragen.de: Inkompetenzia anstatt Justizia?(18.02.2006/AK) Das Landgericht Bielefeld war am Mittwoch der Schauplatz des Markenrechtsstreits zwischen der Geizkragen AG als Kläger und der mk medienAgentur als Beklagte hinsichtlich dem Portal Sexgeizkragen.de. Ein Urteilsspruch blieb aus, die richterliche Zusammenkunft war ein 30minütiges Hearing, welches die festgefahrene Situation zwischen den Streitparteien nur bestätigte. Die Hauptverhandlung wurde auf Jahresmitte 2006 terminiert. Bemerkenswert war allerdings die getroffene Aussage der etwa 60jährigen Richterin, dass Sie weder den Durchblick zum Thema Markenrecht habe, noch weiterführende Kenntnisse über den Marktplatz Internet.

In diesem Zusammenhang muss sich das LG Bielefeld wohl die Frage gefallen lassen, nach welchen Kriterien Richter den jeweiligen Prozessen zugeordnet werden. Einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitz zu stellen ist im Gesetz verankert, doch einen Antrag auf Richtertausch wegen Inkompetenz dürfte sich als problematisch erweisen. Der Anwalt der beklagten Partei bot sich freundlicherweise an, eine nähere Einführung in das Markenrecht zum Besten zu geben, doch die Richterin lehnte kategorisch ab.

 
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