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Pornowebsite punktet gegen Google

Pornowebsite punktet gegen Google(22.02.2006/spiegel-online) Die amerikanische Website "Perfect 10" macht ihr Geld mit "natürlichen" Nackedeis - und sie hat natürlich etwas dagegen, wenn ihr die nackten Tatsachen gestohlen werden. Als Vertriebskanal für die geklauten Bilder hat Perfect 10 die Bildersuche von Google und Amazon ausgemacht - und geklagt.

 

Gern sprechen die Betreiber von Suchmaschinen nicht darüber, aber insbesondere ihre Bildsuchmasken werden natürlich auch als Porno-Suchdienste genutzt. Das gilt auch für renommierte Marken wie Google oder Amazons A9.com: Suchwort eingegeben, und schon stellen die Suchdienste die Ergebnisse in Form von Briefmarken-kleinen "Thumbs" dar. Den Anbietern entsprechender digitaler Waren ist das lieb und recht. Wie sonst sollten sich die Surfer auf ihre Seiten verirren?

Das gilt vor allem für die kommerziellen Anbieter, die Eintrittsgelder oder Abo-Gebühren für ihre Seiten verlangen. Kräftig zur Kasse bittet auch die Webseite der Männerzeitschrift "Perfect 10", die sich auf die explizite Abbildung "natürlicher" Frauen spezialisiert hat. Ein ungewöhnliches Konzept in einem Markt, in dem die meisten Modells technisch längst als Cyborgs gelten dürfen - als durch künstliche Teile ergänzte, respektive optimierte Menschen.

So viel Natur hat ihren Preis. "Perfect 10" verlangt von seinen Online-Besuchern satte 25,50 Dollar für einen Monat, respektive 99,50 Dollar für ein halbes Jahr. Dermaßen saftige Preise sind nur durchsetzbar, wenn man die Exklusivität der Inhalte garantieren kann. Und das, behauptet "Perfect 10", klappt nicht mehr - und Schuld daran hätten Google und Co.

Denn die zeigten eben nicht nur die Thumbs von "Perfect-10"-Schönheiten, die "Perfect 10" selbst als "Lockstoff" im Netz veröffentlicht. Viele Betreiber halb- bis nicht legaler Nackedei-Seiten klauten die Bilder aus dem kostenpflichtigen Mitgliederbereich und veröffentlichten sie einfach auf ihren Seiten. Per Google und Co würden die Hautsucher also zu Seiten hingeführt, die unautorisiert "Perfect-10"-Werke veröffentlichten.

Und die seien Kunst, wie auch der Richter nun in einer ersten Anhörung gegen Google befand, und auch darum schutzwürdig. Die Darstellung der Thumbs bei Google verletze die Copyrights von "Perfect 10". Zwar stelle Google einen Service mit "enormen Benefits für die Öffentlichkeit" zur Verfügung, doch Urheberrechte seien trotzdem zu respektieren.

Das Gericht verfügte, die beiden Parteien sollten sich bis zur Verhandlung der Sache auf eine Regelung einigen, die die Wünsche von "Perfect 10" respektiere.

Ausschlaggebend für die Entscheidung des Gerichtes war offenbar, dass Google von manchen der mit "weggefundenen" Bildern werbenden Nacktseiten Werbegelder kassierte und so tatsächlich mit mit Nutznießer des Datendiebstahls sei. Zudem zeige Google die Thumbs auch in einem Dienst für Mobiltelefone. Das aber tue auch "Perfect 10" gegen Zahlung - mit Bildern, deren Qualität und Größe denen der Google-Thumbs entspräche.

Ein Punktsieg für den Nacktseiten-Betreiber, aber keiner auf ganzer Linie: Der Ansicht, dass Google auch eine Mitschuld daran trage, dass Surfer so auf Seiten mit geklauten Bildern landeten, wollte das Gericht nicht folgen. Weder für die Diebstähle Dritter, noch für das Surfverhalten seiner Nutzer sei Google verantwortlich zu machen. So stimmte das Gericht dem Antrag auf eine Einstweilige Verfügung zur Einstellung der Thumb-Darstellung nur in Teilen zu und verfügte vorläufig den Kompromiss zwischen den Konfliktparteien. Der Spruch wird wohl von "Perfect 10" angefochten werden: Irgendwann im Laufe des Jahres würde damit ein förmlicher Prozess um die Streitfrage wahrscheinlich.

Google-Sprecher Michael Kwun äußerte nach der Anhörung die Hoffnung, dass ein eventuelles Urteil ähnlich ausfallen würde wie die erfolgte, gegenüber den Wünschen des Klägers deutlich eingeschränkte Einstweilige Verfügung. Am Ende, hofft Google, würde dann eine Entscheidung allein die Darstellung von "Perfect 10"-Thumbs bei Suchanfragen, nicht aber die Bildsuchfunktionen im allgemeinen betreffen. Anwälte der Gegenseite gaben sich optimistisch, in einem Prozess gegen Google und eventuell später Amazons A9 auf ganzer Linie Recht zu bekommen.

Alle Suchmaschinenbetreiber dürften den weiteren Verlauf des Falles mit Argusaugen verfolgen. Denn Suchmaschinen brauchen die Bilder anderer Leute, und Copyrights werden da wohl nur in seltenen Ausnahmefällen geklärt.

Nicht nur in der beliebten Bildersuche, auch auf den Nachrichtensammelseiten der Suchmaschinen finden sich Thumbs zahlreicher urheberrechtlich geschützter Bilder. Während die Nachrichten- und Bildagenturen normalerweise jeden Webseitenbetreiber abmahnen, der ihre Bilder ungefragt veröffentlicht, genießen die Suchdienste hier eine relative Narrenfreiheit: Allein die Nachrichtenagentur AFP klagte bisher dagegen, dass Google News ihre Texte und Bilder im Web weiter verbreitete. Die meisten Urheber ziehen es vor, hier beide Augen zuzudrücken - und nehmen gern die werblichen Effekte mit, die mit der Veröffentlichung auf den populären Suchdienst-Seiten verbunden sind.

 
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